Unpopuläre Zwangsumzüge und die Schwächen der Informationsfreiheit

Februar 14th, 2010 von Sebastian Heiser

Die Bundesregierung hält ihre Hartz-IV-Politik für so unpopulär, dass sie beim Bekanntwerden interner Dokumente mit neuen Protesten rechnet. Weil die Mitglieder der Bundesregierung, des Berliner Senates sowie die Richter am Bundessozialgericht dann „einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise (…) nicht ausgesetzt sind“, sollen die Dokumente unter Verschluss bleiben, heißt es in einem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums. Mit dieser Begründung lehnte das Ministerium einen Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz ab, mit dem ich Einblick in eine Klageschrift der Bundesregierung zu einem Prozess gegen das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht haben wollte.

Es geht dabei um Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger: Wie schnell muss jemand, der arbeitslos geworden ist, in eine billigere Wohnung umziehen? In § 22 des Sozialgesetzbuches II heißt es, die Kosten für die bisherige Wohnung werden vom Jobcenter so lange bezahlt, wie es „nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken“. Dabei gibt das Gesetz auch einen Anhaltspunkt für den Zeitraum vor: Die höheren Kosten für die bisherige Wohnung sollen „in der Regel jedoch längstens für sechs Monate“ übernommen werden.

Die rot-rote Landeskoalition in Berlin lehnt Zwangsumzüge politisch ab und versucht, sie im Rahmen der Umsetzung des Bundesrechts möglichst zu vermeiden. Dabei argumentiert der Senat auch finanziell: Schnelle Zwangsumzüge würden sich für das Jobcenter oft überhaupt lohnen. Schließlich muss das Jobcenter auch das Umzugsunternehmen bezahlen und die doppelte Miete für den Umzugsmonat. Die dadurch entstehenden einmaligen Kosten amortisieren sich zwar langfristig durch die Einparungen bei der Miete - aber das gilt nur, wenn die Hartz-IV-Bezieher auch langfristig auf Hartz IV bleiben.

Der Senat argumentiert aber: Wenn ein Hartz-IV-Bezieher kurz nach seinem Umzug einen Job findet, dann hat sich der Umzug finanziell für den Staat nicht gelohnt. Denn das Jobcenter hat zwar alle Kosten für den Umzug zu tragen, profitiert aber nur kurze Zeit von der niedrigeren Miete in der neuen Wohnung. Außerdem habe der Hartz-IV-Bezieher mehr Zeit für die Jobsuche, wenn er nicht parallel noch seinen Umzug in eine billigere Wohnung organisieren müsse. In den Ausführungsvorschriften hatte Berlin daher festgelegt: Die Wohnkosten „werden zunächst für die Dauer eines Jahres ab Beginn des Leistungsbezuges in tatsächlicher Höhe übernommen“.

Der Bund aber rechnete anders. Seiner Ansicht nach hätte es Geld gespart, wenn das Land Berlin die Hartz-IV-Empfänger zu schnelleren Umzügen gezwungen hätte. Und weil die Kosten der Miete zwischen Bund und Kommune aufgeteilt werden (der Bund zahlt etwa zwei Drittel), verklagte der Bund das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht auf Erstattung seines Anteils der angeblich zu viel gezahlten Mietkosten - gut 47 Millionen Euro.

Mich hätte nun interessiert, wie die Berechnungen des Bundes aussehen, mit denen er die Berechnungen des Landes Berlin angreift. Wer hat recht? Welches ist der wirtschaftlichste Zeitpunkt für Zwangsumzüge? Daher stellte ich im Februar 2009 beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, um die Klageschrift einzusehen. Read the rest of this entry »

UNESCO-Neuerscheinung: Story-Based Inquiry von Mark Lee Hunter et al.

Februar 9th, 2010 von aude

Eine Neuerscheinung der UNESCO (von der bereits „The Net for Journalists“ publiziert wurde):

Story-Based Inquiry: A manual for investigative journalists
by Mark Lee Hunter with (in alphabetical order) Nils Hanson ; Rana Sabbagh ; Luuk Sengers ; Drew Sullivan ; Pia Thordsen. Preface by Yosri Fouda.

Das Buch gibts als PDF auf Englisch (PDF-Datei, 81 S., 508 KB), Französisch und Arabisch.
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Organisationen investigativer Journalisten

Februar 7th, 2010 von aude

Das Global Investigative Journalism Network hat seine Website überarbeitet. Sehr schön: Bereits auf der Startseite findet man jetzt eine Karte der Organisationen investigativer Journalisten. Als Liste gibts das selbstverständlich auch.

„Immer den unbequemen Weg gehen!“ - Quellenprüfung bei dpa

Januar 26th, 2010 von aude

Stefan Niggemeier, der augenscheinlich gut verdrahtet ist, zitiert aus einer dpa-internen Mitteilung, in der sich dpa-CR Wolfgang Büchner mit der Quellenprüfung auseinandersetzt. Sehr lesenswert sind die Checklisten 6.) welche Mitteilungen geprüft werden müssen und 7.) Check-Verfahren.

Klare Ansage bei dpa: Lieber spät als falsch

Zensur in China

Januar 20th, 2010 von aude

Durch Googles Androhungdeutung, sich möglicherweise aus der VR China zurückzuziehen, ist die Internet-Zensur der VR wieder in die Diskussion gekommen. Die chinesische Regierung nennt ihre Maßnahmen euphemistisch den „Great Firewall of China“, eine Formulierung, die nachgerade nationale Hochgefühle wecken soll.

Wie es darum bestellt ist, kamm man mit verschiedenen Websites prüfen:
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Europaweite Ausschreibung offenbart, dass Merkel Klimakillerstrom bezieht

Dezember 17th, 2009 von Sebastian Heiser

merkel-titelDas Kanzleramt und viele weitere Ministerien beziehen Strom, der besonders billig ist und überdurchschnittlich viel CO2 verursacht. Diese Nachricht, die heute in der taz steht, zeigt wieder einmal, was für ein großartiges Instrument europaweite Ausschreibungen sind, um damit auf Themen aufmerksam zu werden und sie recherchieren zu können. Behörden sind ja verpflichtet, größere Einkäufe von Waren oder Dienstleistungen europaweit auszuschreiben. Auf der Webseite der Europäischen Union, wo all diese Ausschreibungen veröffentlicht werden, kann man sich eine automatische Suche mit individuellen Kriterien einrichten und wird bei jedem Treffer per Mail benachrichtigt (zur Nutzung der Webseite siehe auch diese Dokumentation meines Workshops auf der Jahreskonferenz des Netzwerk Recherche).

So war ich über eine Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gestolpert, die auf diesem Wege Stromlieferanten suchte. Es ging dabei laut Auftragsbeschreibung (PDF) um die „Lieferung elektrischer Energie für ca. 160 Abnahmestellen – Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, verschiedene Bundesbehörden und Zuwendungsempfänger – in den Landesgrenzen der Stadt Berlin“. Insgesamt sollten 178 Millionen kWh pro Jahr geliefert werden - aufgeteilt auf mehrere Lose, also Unterausschreibungen. 3 Millionen kWh sollten aus Erneuerbaren Energien kommen. Für die restlichen 175 Millionen kWh suchte die Anstalt Lieferanten für Strom „ohne vorgegebene Herkunft“.

22. Mai 2009: Ich frage erstmals bei der Bundesanstalt an: Für welche Behörden wird der Strom eingekauft, was kostet er und wie viel CO2-Ausstoß verursacht er?

27. Mai: Die Bundesanstalt antwortet und listet auf, für wen sie Ökostrom und für wen sie den Strom ohne besondere Herkunft einkauft. Der Ökostrom geht an das Bundesverkehrsministerium. Der Egalstrom gehe an das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, die Bundesministerien für Justiz, Bildung, Ernährung, Arbeit, Gesundheit, Wirtschaft, an das Presse- und Informationsamt, an die Bundespolizei, die Bundesnetzagentur, an viele Landesvertretungen und weitere Behörden. Die Bundesanstalt weigert sich allerdings, den Preis für den Strom zu nennen: „Aus vergaberechtlichen Gründen ist mir leider nicht möglich, Ihnen die nachgefragten Auftragswerte bekannt zu geben.“ Außerdem behauptete die Bundesanstalt, ihr sei nicht bekannt, aus welchen Energiequellen wie der Egalstrom erzeugt wurde: Weil „Strom ohne vorgegebene Herkunft nachgefragt wurde, verfügt die Bundesanstalt naturgemäß über keine diesbezüglichen Informationen; dies gilt auch in Bezug auf die Angabe bestimmter Erzeugungsarten und der CO2-Emissionen“.

8. Juni: In einem Brief an die Bundesanstalt erläutere ich den Umfang der Auskunftspflicht nach dem Pressegesetz und bitte um erneute Überprüfung.

18. Juni: Die Bundesanstalt beharrt darauf, dass sie die Strompreise nicht nennen könne. Die EU-rechtlichen Vergabevorschriften würden einem presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegenstehen. Der Inhalt der Angebote und insbesondere die Preisgestaltung unterliege gemäß der Artikel 6, 35 Abs. 4 und 41 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG zur Vergabe öffentlicher Aufträge dem Gebot der vertraulichen Behandlung. Außerdem müssten die Stromlieferanten darauf vertrauen können, dass die Bundesanstalt Informationen, die üblicherweise vertraulich behandelt werden, nicht an die Presse gibt. Read the rest of this entry »

Bundesdatenschutzgesetz als Instrument bei der Recherche

Dezember 9th, 2009 von Sebastian Heiser

116-printJedermann darf von einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über ihn gespeichert sind - so ist es in § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Dieses Jedermann-Auskunftsrecht kann auch bei journalistischen Recherchen helfen. Im September war ich kurz vor der Anti-Überwachungs-Demonstration „Freiheit statt Angst“ die Demoroute abgelaufen, hatte nach sichtbaren Überwachungskameras gesucht und 116 Stück gezählt. Im Lokalteil Berlin der taz druckten wir dann eine Karte mit den Kamerastandpunkten, diese haben wir auch in einer Karte auf Google Maps eingetragen und die Fotos von allen Kameras auf Panoramio (siehe auch früherer Beitrag auf recherche-info.de).

Kamera der Deutschen BankDrei der Kameras zeigten wir mit halbspaltigem Foto in der taz und wollten wissen: Welchen Zweck hat die Kameraüberwachung? Wer sieht die Aufnahmen? Werden die auch gespeichert - und wie lange? Bei einer Verkehrsüberwachungskamera am Potsdamer Platz und den Kameras vor dem Auswärtigen Amt war es kein Problem, diese Informationen zu erhalten. Anders bei der Deutschen Bank, die das Museum Deutsche Guggenheim (Unter den Linden 13/15) mitbetreibt und dort die Hausfassade und den Bürgersteig filmt (siehe Foto von der Kamera rechts). Die Pressesprecherin des Museums verwies mich an einen Sicherheitsbeauftragten, der reichte mich an einen Banksprecher weiter und der teilte mir mit, dazu könne er aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen.

Am 14. September wandte ich mich also per Post an den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Bank (jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss gemäß § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes einen solchen Beauftragten benennen) und verwies dabei ausdrücklich auf die Auskunftspflicht gemäß Bundesdatenschutz hin. Die Anfrage wurde intern offenbar an die Presseabteilung weitergeleitet, die sich nun wieder bei mir meldete - mit der Information, die Daten seien inzwischen gelöscht worden. Nach mehreren Nachfragen kam dann am 9. November (knapp zwei Monate nach Beginn des Schriftwechsels) die Antwort: Die Aufzeichnung wurde eine Woche lang gespeichert.

kamera-gesuchtIm Lokalteil Berlin haben wir darüber in der Samstagsausgabe eine Seite 3 gemacht: Wie werden wir in der Öffentlichkeit, in Geschäften und Arztpraxen mit Kameras überwacht? Unter welchen Voraussetzungen ist Kameraüberwachung erlaubt? Was kann der Landesdatenschutzbeauftragte unternehmen, wenn zu Unrecht gefilmt wird? Und welche Hinweis- und Auskunftspflichten haben Kamerabetreiber? In einem Kasten haben wir dann die Erfahrungen mit der Deutschen Bank als Beispiel dafür genannt, wie Unternehmen ihre Auskunftspflichten zu ignorieren versuchen. Der Text steht auch hier online.

Hier nun der Schriftwechsel mit der Deutschen Bank. Die Namen der Bankmitarbeiter habe ich anonymisiert. Meine Mailadresse habe ich zum Schutz vor Spam verändert. Read the rest of this entry »

Visualisiert: Ausbreitung der Uni-Proteste

November 29th, 2009 von Sebastian Heiser

Tolles Stück von Max Kossatz: Er hat seit dem 23. Oktober alle Tweets mit dem Hashtag #unibrennt”, “#unsereuni” und “#audimax” ausgewertet - unter Berücksichtigung der Location, die beim Twitter-Account eingetragen ist. Ein Video zeigt, wie sich die Tweets über die Proteste ausbreiten. Mehr dazu in seinem Blog.

Digitale Zeitungsarchive

November 1st, 2009 von Matthias Spielkamp

Die FAZ hat eine Linkliste zu digitalen Zeitungsarchiven veröffentlicht, denn:

Alte Zeitungen sind das beste Archiv des Alltags, das wir haben. In vielen Blättern, die zum Teil mehr als 200 Jahre alt sind, kann man online stöbern. Unsere Linksammlung zeigt die besten Adressen im Netz.

Eine dankenswerte Aufgabe. Ergänzen möchte ich zwei Informationen, weil ich oft genug in Seminaren erfahre, dass sie nicht bekannt sind: Das Archiv des Spiegels ist inzwischen im Volltext bis zurück zur ersten Ausgabe durchsuchbar - kostenlos. Und wenn man mal auf einen Artikel in der FAZ stößt, der angeblich nur im kostenpflichtigen Archiv vorhanden ist (man suche z.B. nach „Reto Hilty“), sollte man erstmal mit Googles Site-Funktion suchen, bevor man’s glaubt (geht auch bei Yahoo über die erweiterte Suche oder bei Bing mit der Site-Funktion).

Wie aus einem journalistischen Selbstversuch eine wissenschaftliche EU-Studie wurde

Oktober 26th, 2009 von Marcus Lindemann

Bislang habe ich mich nur gewundert, gestern habe ich das mal (an)recherchiert. Seit Anfang September geistert eine „EU-Studie“ zur Bankenberatung durch die Medien, gestern bin ich in der aktuellen Wirtschaftswoche (Artikel ist nicht online) drüber gestoplpert und habe mal nachgeschlagen, wer da was gemacht hat – denn das Ergebnis 24 von 25 Beratungen seien schlecht, kam mir bekannt vor…

Mit wenig Aufwand konnte ich dann sehr schnell recherchieren, wie aus einem, wenn auch sehr aufwändigem journalistischem Test (an dem ich am Rande beteiligt war), eine (vermeintlich) „wissenschaftliche Studie“ von „EU-Experten“ wurde.

Ausgangspunkt:Für eine WISO-Doku hat die freie Journalistin Maja Helmer über die autoren(werk) GmbH & Co.KG (disclaimer: deren Geschäftsführer ich bin) einen Banktest bei 25 Banken sowie vier Finanzdienstleister gemacht - in enger Kooperation mit dem Verbrauchzentrale Bundesverband. Und mit einigem Aufwand: In 5 Städten wurden jeweils 5 Bankfilialen besucht, nach vorheriger Terminvereinbarung und immer mit der gleichen fiktiven persönlichen Situation einer Kundin konfrontiert, die eine Anlageempfehlung suchte.

In der Süddeutschen ist das zum Beispiel richtig und ausführlich dargestellt - offenbar, weil die Pressemitteilung Anlass für zumindest ein Telefonat mit dem VZBV bzw. dessen Experten war:

Die Verbraucherschützer simulierten bei ihrem Test immer die selbe Kundin: Eine 55jährige Sekretärin mit einem Nettoeinkommen von 1700 Euro, die bisher nur ein Sparbuch hat, gerade knapp 100.000 Euro erbte und dieses Geld anlegen will.
Eine Besonderheit: Die vermeintliche Kundin muss einen Kredit für ihre Eigentumswohnung abzahlen und könnte das Erbe verwenden, um diese Schulden schneller zu begleichen. Doch auf diese für sie günstige Möglichkeit wies die Kundin von 25 Bankberatern nur jener von der Volksbank Stuttgart hin, kritisiert Manfred Westphal, Finanzexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Generell habe sich kaum einer der Banker um den finanziellen Hintergrund der Dame gekümmert - aus seiner Sicht die Voraussetzung für eine Beratung, die dem Kunden nützt.

Das war im Juni, Sendetermin der Doku 29.6. (Video online hier); Sendetermin des Beitrags über das Abschneiden der vier Finanzdienstleister im gleichen Testsetting war der 22.6. (Video hier online)

Soweit so gut. Schon die Pressemitteilung von VZBV und WISO hat einiges an Presseecho gehabt, unter anderem schaffte er es auf Seite 1 der Berliner Zeitung

Schon hier zeigt sich, das journalisten Pressemitteilungen nicht nur gerne übernehmen, sondern auch noch um Fehler und Missverständliches anreichern (Das mit dem Abschreiben hatten wir beim gleichen Autor schon mal.):

So sei es bei einer Stichprobe nur einem von 25 Bankberatern gelungen, den finanziellen Hintergrund eines Kunden auszuleuchten und dann richtig zu beraten, teilte der VZBV der ZDF-Wiso-Redaktion mit.

(Nebenbei, bevor ich das so formulieren würde, würde ich mir das vom VZBV bestätigen lassen und könnte dann auf die hier irritierende Nennung der WISO-Redaktion verzichten.)

Schon hier wird das Entstehen dieses Tests falsch dargestellt. Dabei heißt es in der Pressemitteilung des Verrbaucherzentrale Bundesverbandes eindeutig:

Die Qualität der Bankberatung in Deutschland ist trotz Finanzkrise katastrophal. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfangreiche Stichprobe des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in Zusammenarbeit mit der ZDF-Redaktion WISO. Demnach gelingt es nur einem von 25 Bankberatern, den finanziellen Hintergrund eines möglichen Kunden auszuleuchten und dann auch richtig zu beraten.

Das wird von zahlreichen anderen Medien dann auch richtig gemeldet, so zum Beispiel (in wahlloser Reihenfolge der Google-Trefferliste) von der Bild, der Financial Times Deutschland, vom SWR und rp-online.

Ein schöner Erfolg für den WISO Test. Doch jetzt nimmt die Geschichte einen obskuren Verlauf:

Die EU-Kommission beschäftigt sich mit dem Thema Bankdienstleistungen und gibt ein „working document“ heraus. In diesem heißt es - vollkommen zutreffend:

In one survey where 25 German bank advisors
were approached in a mystery shopping exercise, 24 of these provided unsuitable advice.

Die Fußnote verweist auf die Pressemitteilung des VZBV.

Aus diesem „working document“ wird dann schnell eine EU-Studie, die keiner mehr gelesen hat.
In der Rede der EU-Kommissarin Meglena Kuneva heißt es noch:

In Germany , researchers posing as consumers approached 25 German bank advisors and received unsuitable advice in 24 out of the 25 cases.

Die Pressemitteilung verweist auf die Studie als Ganzes und verweist nicht auf das Bankberatungsexperiment.
Aus den „researchers“ werden nun von den (ab)schreibenden Kollegen „EU-Experten“ gemacht.

Und so schreiben die Zeitungen:

In Deutschland hätten als Kunden getarnte EU-Experten (sic! mal) in 24 von 25 Fällen „unzureichende Beratung“ bekommen. (Berliner Zeitung

Deren (sic! mal) Experten gaben sich zum Test als Sekretärin aus, die 100 000 Euro geerbt hatte und nun nach optimalen Anlageformen suchte. In 24 von 25 Gesprächen sei die Beratung „inadäquat“ ausgefallen. (Saarbrücker Zeitung)

Aus den „researchers“, die Frau Kuneva noch zurecht so nannte, da es im Englsichen ja abseits der wissenschaftlichen Researcher auch noch journalistische gibt oder solche, die Firmeninformationen zusammentragen macht dann der VZBV in seinem EU-Newsletter „Wissenschaftler“ - vermutlich
ohne zu wissen, dass es die eigene Stichprobe ist: „So habe eine Untersuchung von als Kunden getarnten Wissenschaftlern in Deutschland ergeben, dass die Berater in 24 von 25 Banken ungeeigneten Rat gaben. “

Das ist kurios. Schlimm ist, das viele Kollegen diesen journalistischen Test nun als EU-Studie bezeichnen und der nun überall auftaucht.
(Viele Belege hierfür sind leider nicht mehr online.)